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Das Leben mit Dra­vet-Syn­drom for­dert die Über­win­dung zahl­rei­cher Hür­den im All­tag.

Die Suche nach einer opti­ma­len medi­zi­ni­schen Betreu­ung und The­ra­pie, nach Hilfs­mit­teln sowie die stän­di­ge Über­wa­chung und die damit ver­bun­de­ne Angst um das Kind sind eini­ge der Hür­den, die Fami­li­en mit einem Dra­vet-Kind meis­tern müs­sen.

Bei der Struk­tu­rie­rung des Lebens­all­tags spie­len auch finan­zi­el­le Hil­fen über kurz oder lang eine bedeu­ten­de Rol­le. Auch wenn man die­sem Punkt anfangs viel­leicht etwas skep­tisch gegen­über steht, soll­te man damit rech­nen, dass Ein­schrän­kun­gen im Berufs­le­ben auf­tre­ten kön­nen oder zusätz­li­che finan­zi­el­le Belas­tun­gen durch die Behin­de­rung des Kin­des ent­ste­hen kön­nen.

Fami­li­en­gleich­ge­wicht

Chro­ni­sche Erkran­kun­gen betref­fen stets auch die gesam­te Fami­lie. Für die Eltern ist es wich­tig, immer wie­der Kraft zu tan­ken für die Bewäl­ti­gung krank­heits­be­ding­ter Belas­tun­gen. Neben den Bedürf­nis­sen des epi­lep­sie­kran­ken Kin­des sol­len auch die­je­ni­gen der Geschwis­ter­kin­der nicht außer Acht gelas­sen wer­den. Vie­len Eltern hilft es, sich mit Men­schen in ähn­li­chen Lebens­la­gen aus­zu­tau­schen, wobei sie nebst krank­heits­spe­zi­fi­schen Infor­ma­tio­nen vor allem auch Ver­ständ­nis, Rat und Hil­fe erhal­ten.

Wo fin­den wir Unter­stüt­zung?

  • Medi­zi­ni­sche Behand­lung: Neurologen/​Kinderarzt, Epie­lep­sie­zen­tren, Epi­lep­sie­am­bu­lan­zen
  • Psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung: Epi­lep­sie­zen­tren, Kli­ni­ken,  Erzie­hungs­be­ra­tungs­stel­len oder Sozi­al­päd­ia­tri­sche Zen­tren
  • Schu­lun­gen z. B. Famo­ses
  • Ent­las­tung: Wohl­fahrts- und Fach­ver­bän­de z. B. Cari­tas, Lebens­hil­fe, Jugend­amt (Ein­zel­fall­hil­fe)

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis

Betrof­fe­ne mit einer Epi­lep­sie haben die Mög­lich­keit, einen Antrag auf einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis zu stel­len. Die Anträ­ge sind beim Ver­sor­gungs­amt oder dem zustän­di­gen medi­zi­ni­schen Dienst erhält­lich.

Es gibt ver­schie­de­ne Merk­zei­chen im Aus­weis:

B im Aus­weis bedeu­tet, dass Men­schen mit Behin­de­rung eine Berech­ti­gung zur Mit­nah­me einer Begleit­per­son in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln haben.
 Das Kind und eine Begleit­per­son kön­nen Ver­güns­ti­gun­gen im öffent­li­chen Nah- und Fern­ver­kehr bekom­men. Die erfor­der­li­che Begleit­per­son kann meist umsonst mit­fah­ren.

G im Aus­weis erhält, wer infol­ge einer Ein­schrän­kung des Geh­ver­mö­gens Weg­stre­cken bis zu 2 km bei einer Geh­dau­er von etwa einer ½ Stun­de nicht ohne erheb­li­che Schwie­rig­kei­ten oder Gefah­ren gehen kann (ver­ur­sacht durch inne­re Lei­den, Anfäl­le oder Ori­en­tie­rungs­stö­run­gen).

H im Aus­weis bedeu­tet Hilf­lo­sig­keit. Der­je­ni­ge ist als „hilf­los“ anzu­se­hen, der infol­ge sei­ner Behin­de­run­gen nicht nur vor­über­ge­hend für eine Rei­he von häu­fig und regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­den Ver­rich­tun­gen zur Siche­rung sei­ner per­sön­li­chen Exis­tenz im Ablauf eines jeden Tages frem­der Hil­fe dau­ernd bedarf. Als „nicht nur vor­über­ge­hend“ gilt ein Zeit­raum von mehr als 6 Mona­ten.

aG im Aus­weis erhal­ten Per­so­nen mit außer­ge­wöhn­li­cher Geh­be­hin­de­rung, d.h.: Das Geh­ver­mö­gen ist auf das Schwers­te ein­ge­schränkt und die Fort­be­we­gung ist nur mit frem­der Hil­fe oder gro­ßer Anstren­gung mög­lich. Für Dra­vet­pa­ti­en­ten ist es schwer das aG zu erhal­ten – aber nicht unmög­lich.
Das Merk­zei­chen berech­tigt den Inha­ber des Aus­wei­ses, den blau­en Park­aus­weis zu bean­tra­gen, mit wel­chem man aus­ge­wie­se­ne Behin­der­ten­park­plät­ze nut­zen kann.
Ohne das Merk­zei­chen im SBA hat man den­noch die Mög­lich­keit, den „oran­gen Park­aus­weis“ zu bean­tra­gen, die soge­nann­te Park­erleich­te­rung. Wis­sens­wer­tes dazu ist hier nach­zu­le­sen.

Anfäl­le nach Art, Schwe­re und Häu­fig­keit

Grad der Behin­de­rung (GdB)

häu­fig (gene­ra­li­sier­te gro­ße oder kom­plex-foka­le Anfäl­le wöchent­lich oder Seri­en von gene­ra­li­sier­ten epi­lep­ti­schen Anfäl­len, von fokal beton­ten oder von mul­ti­fo­ka­len Anfäl­len; klei­ne und ein­fach-foka­le Anfäl­le täg­lich):

90–100

mitt­le­re Häu­fig­keit (gene­ra­li­sier­te gro­ße und kom­plex-foka­le Anfäl­le mit Pau­sen von Wochen; klei­ne und ein­fach-foka­le Anfäl­le mit Pau­sen von Tagen):

60–80

nach drei Jah­ren Anfalls­frei­heit (bei wei­te­rer Not­wen­dig­keit von Behand­lung mit Anti­epi­lep­ti­ka):

30

Pfle­ge­gra­de

Die Bean­tra­gung eines Pfle­ge­gra­des gehört zu den gän­gigs­ten finan­zi­el­len Unter­stüt­zun­gen bei Kin­dern mit Dra­vet-Syn­drom.

Grund­sätz­lich gilt die glei­che Pfle­ge­grad­ein­tei­lung mit dem glei­chen Leis­tungs­spek­trum wie bei Erwach­se­nen. Alle Leis­tun­gen sind bei der Pfle­ge­kas­se zu bean­tra­gen. Die Über­prü­fung erfolgt dann durch den MDK. Um sich durch die Viel­zahl von For­mu­la­ren durch­zu­ar­bei­ten, ist es emp­feh­lens­wert, sich bei einem orts­an­säs­si­gen Dienst oder einer Bera­tungs­stel­le zu infor­mie­ren. Gera­de bei Bera­tungs­stel­len bekommt man meist kom­pe­ten­te und kos­ten­freie Unter­stüt­zung und Auf­klä­rung.

Bei der Ermitt­lung des Pfle­ge­be­darfs gibt es im Ver­gleich zu Erwach­se­nen eini­ge wich­ti­ge Unter­schie­de. Es zählt nicht der rei­ne Pfle­ge­be­darf, son­dern das zu pfle­gen­de Kind wird mit einem gesun­den Kind glei­chen Alters ver­gli­chen. Dem liegt eine soge­nann­te Ent­wick­lungs­ta­bel­le zu Grun­de, in der die Kri­te­ri­en zur Kör­per­pfle­ge, Ernäh­rung und Mobi­li­tät erfasst sind. Wei­ter­hin ein­ge­teilt wird nach Lebens­al­ter und Pfle­ge­auf­wand in Minu­ten für ein gesun­des Kind. Der natür­li­che alters­be­ding­te Pfle­ge­auf­wand hat hier also ein ent­schei­den­des Gewicht.

Da das The­ma kom­plex ist, ist es rat­sam sich aus­rei­chend zu infor­mie­ren, z. B. auf die­ser Sei­te.

Ein­zel­hei­ten zu den Pfle­ge­sach­leis­tun­gen und auch zu den soge­nann­ten zusätz­li­chen Betreu­ungs- und Ent­las­tungs­leis­tun­gen sind auf der genann­ten Sei­te nach­zu­le­sen.

Soll­ten Fra­gen bestehen, kann man uns ger­ne kon­tak­tie­ren!

Hilfs­mit­tel sind säch­li­che medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen. Die Kran­ken­kas­sen sind ver­pflich­tet, ihren Mit­glie­dern nach Indi­ka­ti­on ent­spre­chen­de Hilfs­mit­tel zu stel­len. Die Indi­ka­ti­on wird von den Ver­trags­ärz­ten der Kas­sen (fest­ge­legt im Bun­des­man­tel­ver­trag für Ärz­te [BMV‑Ä §30]) fest­ge­stellt. Die Ver­sor­gung der Pati­en­ten geschieht durch die Leis­tungs­er­brin­ger (Fach­han­del wie Sani­täts­häu­ser, Apo­the­ken, Ortho­pä­den).

Reha­bug­gy

Reha­bug­gys sind spe­zi­el­le Kin­der­wa­gen, die für den Trans­port von Kin­dern oder Jugend­li­chen mit Behin­de­rung kon­zi­piert wur­den. Die Anschaf­fung ist sinn­voll, wenn das Kind nicht mehr in einen nor­ma­len Bug­gy passt.

Kin­der­roll­stüh­le

Kin­der­roll­stüh­le müs­sen die Selbst­stän­dig­keit und Unab­hän­gig­keit von Kin­dern best­mög­lich unter­stüt­zen und soll­ten des­we­gen klein, leicht und wen­dig sein.

Bei der Wahl des Roll­stuhls ist es dar­um wich­tig,  die Ent­wick­lung und Mobi­li­tät des Kin­des zu berück­sich­ti­gen: Kann das Kind sich damit selbst fort­be­we­gen oder muss es meis­tens gescho­ben wer­den? Soll das Kind im Roll­stuhl auch schla­fen kön­nen? Hier soll­te man sich immer an einen Kin­der-Reha­tech­ni­ker wen­den!

The­ra­pie­fahr­rä­der

The­ra­pie­fahr­rä­der sind für Kin­der, die wegen Gleich­ge­wichts­stö­run­gen kei­ne han­dels­üb­li­chen Fahr­rä­der fah­ren kön­nen. Hier­bei eig­nen sich ins­be­son­de­re Drei­rä­der, da sie nicht so leicht umkip­pen. Eine zusätz­li­che Sicher­heit bie­ten Sat­tel, die mit einer Rücken­leh­ne und einem Gurt aus­ge­stat­tet sind (die Kran­ken­kas­se berech­net hier aller­dings einen recht hohen Eigen­an­teil, der bis zu 250 Euro betra­gen kann).

Die Sta­bi­li­sie­rung ist wich­tig, da eine opti­mal ein­ge­stell­te Posi­ti­on ein Maxi­mum an Eigen­ak­ti­vi­tät ermög­licht.

Pfle­ge­bet­ten

Pfle­ge­bet­ten die­nen der Sicher­heit der Kin­der, da sie ein Raus­fal­len ver­hin­dern. Zudem erleich­tern sie das Wickeln, Waschen und Anzie­hen grö­ße­rer Kin­der.

Auch bei Wahr­neh­mungs­stö­run­gen kann ein Pfle­ge­bett posi­ti­ve Rei­ze auf das Kind aus­lö­sen.

The­ra­pie­stüh­le

Dra­vet-Kin­der sind häu­fig im Rumpf­be­reich hypo­ton. The­ra­pie­stüh­le ermög­li­chen ein siche­res Sit­zen in opti­ma­ler Posi­ti­on und för­dern die Inte­gra­ti­on der Kin­der in das Fami­li­en­le­ben. Moder­ne The­ra­pie­stüh­le ver­hin­dern eine pas­si­ve Hal­tung der Kin­der. Anstren­gun­gen kön­nen redu­ziert wer­den, so dass sie sich bess­ser auf ande­re Fähig­kei­ten kon­zen­trie­ren kön­nen.

 

Kühl­wes­ten

Vie­le Dra­vet-Kin­der haben ein Pro­blem mit  Hit­ze, sei es durch kör­per­li­che Akti­vi­tät oder weil drau­ßen som­mer­li­che Tem­pe­ra­tu­ren her­schen.

Mit einer Kühl­wes­te ist es mög­lich, auch bei höhe­ren Tem­pe­ra­tu­ren nach drau­ßen zu gehen oder an sport­li­chen Akti­vi­tä­ten teil­zu­neh­men.

Pulso­xy

Mit dem Puls­oxy­me­ter hat man die Mög­lich­keit den Puls und die Sau­er­stoff­sät­ti­gung des Kin­des zu über­wa­chen. Vor allem nächt­li­che Anfäl­le und Fie­ber­an­stie­ge kön­nen so gut über­wacht wer­den und die Eltern kön­nen beru­higt schla­fen.

Epi­ca­re

Das Epi­ca­re ist ein Alarm­ge­rät das unter der Matrat­ze des Kin­des ange­bracht wird. Es misst tonisch-klo­ni­sche Anfäl­le in der Nacht.

Auto-Reha­sitz

Ein Auto-Reha­sitz ist vor allem für älte­re Kin­der sinn­voll. Nach einem epi­lep­ti­schen Anfall hilft die­ser, dem Kind Sta­bi­li­tät zu geben.

Epi­lep­sie­helm

Eini­ge Kin­der benö­ti­gen zum Schutz vor Kopf­ver­let­zun­gen einen Epi­lep­sie­helm. Es gibt sie in unter­schied­li­chen Aus­füh­run­gen.

Son­nen­bril­le

Bei eini­gen Dra­vet-Kin­dern reicht eine han­dels­üb­li­che Son­nen­bril­le nicht aus. Bei Kin­dern mit star­ker Foto­sen­si­bi­li­ät  sind z. T. pola­ri­sie­ren­de Glä­ser, wel­che das Licht nur in einer Ebe­ne pas­sie­ren las­sen und die Dif­fu­si­on, ins­be­son­de­re des reflek­tie­ren­den Lich­tes redu­zie­ren, erfor­der­lich (z. B. Z1 Zeiss Glä­ser).

Win­deln

Eini­ge Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für die Win­del­ver­sor­gung bereits ab dem 3. Geburts­tag, man­che erst ab dem 4. Geburts­tag. Die Kran­ken­kas­sen arbei­ten meis­tens mit einem oder meh­re­ren Ver­sor­gern zusam­men. Über die­se Ver­sor­ger bekommt man dann regel­mäs­sig Win­deln zuge­sen­det. Hier­für benö­tigt man meis­tens nur ein­mal im Jahr ein Rezept!

Epi­lep­sie­hund

Dass Hun­de epi­lep­ti­sche Anfäl­le anzei­gen kön­nen, ist eher zufäl­lig ent­deckt wor­den. Epi­lep­sie­pa­ti­en­ten, die einen Hund hat­ten, schil­der­ten, dass sich das Ver­hal­ten des Hun­des änder­te, bevor sie einen Anfall beka­men. Je län­ger die Betrof­fe­nen mit ihren Hun­den zusam­men­leb­ten, des­to frü­her konn­ten sie am Ver­hal­ten ihres Hun­des fest­stel­len, dass sich ein Anfall ankün­dig­te.

In der Tat ist ein Epi­lep­sie­hund für vie­le Berei­che ein­setz­bar. Es gibt Hun­de, die “nur” Anfäl­le recht­zei­tig vor­war­nen, wie­der ande­re dre­hen den Betrof­fe­nen in die sta­bi­le Sei­ten­la­ge, räu­men her­um­lie­gen­de Gegen­stän­de weg um das Ver­let­zungs­ri­si­ko zu mini­mie­ren oder brin­gen auch das Not­fall­me­di­ka­ment und holen Hil­fe.

Aber nicht nur im Not­fall ist ein Tier für einen Epi­lep­sie­kran­ken hilf­reich. Der Hund ver­mit­telt ein Gefühl von Sicher­heit und ist somit durch­aus in der Lage die Lebens­qua­li­tät zu ver­bes­sern.

Obwohl vie­le Hun­de Anfäl­le schon von Natur aus spü­ren kön­nen, müs­sen sie für den Ein­satz als Epi­lep­sie­hun­de noch extra aus­ge­bil­det wer­den. Das dau­ert zwei Jah­re. Nicht alle Hun­de­ras­sen sind für den Ein­satz als Epi­lep­sie­hund geeig­net. In Deutsch­land gibt es ver­schie­de­ne Trai­ner, die zum Teil mit unter­schied­li­chen Ansät­zen arbei­ten.

Ber­ge­tuch

Ein soge­nann­tes Ber­ge­tuch kann bei dem Trans­port von grö­ße­ren Dra­vet­pa­ti­en­ten sehr hilf­reich sein.

Ist der Pati­ent durch einen Anfall bewusst­los bzw. in der pos­tik­ta­len Pha­se, ist es mög­lich, ihn mit weni­gen Hand­grif­fen auf das Ber­ge­tuch zu lagern und mit zwei Leu­ten zu tra­gen oder, wenn man allei­ne ist, auf dem Tuch hin­ter sich her zu zie­hen.

Bei einem Auto­un­fall ist es wich­tig das die Erst­hel­fer schnell wis­sen daß sie es mit einem Dra­vet­pa­ti­en­ten zu tun haben. Hier emp­fiehlt es sich, ein soge­nann­tes Gurt­pols­ter mit wich­ti­gen Daten besti­cken zu las­sen!

Dra­vet-Pati­en­ten gera­ten immer wie­der in eine Situa­ti­on, in der schnel­les Han­deln not­wen­dig ist.

Bei einem medi­zi­ni­schen Not­fall schau­en Not­ärz­te in der Regel, ob der Betrof­fe­ne einen medi­zi­ni­schen Aus­weis oder der­glei­chen mit sich führt. So sieht der Arzt sofort, wel­che Medi­ka­men­te in wel­cher Dosie­rung genom­men wer­den oder auf wel­che Not­fall­me­di­ka­men­te der Pati­ent gut anspricht. Ein guter Not­fall­aus­weis kann da zum Lebens­ret­ter wer­den.

In Zusam­men­ar­beit mit der Fir­ma DESI­TIN haben wir einen Not­fall­aus­weis ent­wor­fen hier.

Alle wich­ti­gen Daten* kön­nen direkt online ein­ge­ge­ben wer­den und der Aus­weis danach aus­ge­druckt wer­den. Bei Bedarf kann der Aus­weis mehr­mals aus­ge­druckt wer­den, so dass er über­all griff­be­reit ist z.B. am Schul­ran­zen, Turn­beu­tel, Medi­ka­men­ten­ta­sche, im Auto, bei den Groß­el­tern usw.

*Die Daten wer­den von Desi­tin NICHT gespei­chert. Das Ein­ver­ständ­nis zu den Nut­zungs­be­din­gun­gen und Daten­schutz­be­din­gun­gen bezieht sich nur auf die Nut­zung der Inter­net­sei­te von DESI­TIN.

Auch Dra­vet-Kin­der wer­den irgend­wann erwach­sen.

Für Dra­vet-Eltern wird der Moment, an dem „das Kind“ erwach­sen wird viel­leicht nie ein­tre­ten,  für den Gesetz­ge­ber ist die­ser Zeit­punkt aber da, wenn das 18. Lebens­jahr erreicht ist. Es ist dar­um wich­tig, sich früh­zei­tig damit zu befas­sen.

Was kommt auf uns zu?

  • die Eltern sind nicht mehr erzie­hungs­be­rech­tigt, beim Betreu­ungs­ge­richt muss eine Betreu­ung bean­tragt wer­den
  • die Schul­zeit geht zu Ende (12 Jah­re Schul­be­such sind Pflicht)
  • ein geeig­ne­ter Werk­statt­platz muss gefun­den wer­den
  • Anträ­ge und Behör­den­gän­ge wer­den mehr
  • Kon­ten­füh­rung und Buch­hal­tung fällt an

Hier ein paar Inter­net­sei­ten, die bei der Ori­en­tie­rung hel­fen: Mein behin­der­tes Kind wird 18.

Betreu­ung

Eine Betreu­ung kann für einen voll­jäh­ri­gen Men­schen auf sei­nen eige­nen Antrag hin oder von Amts wegen bestellt wer­den. Die Vor­aus­set­zun­gen für die Bestel­lung der Betreuerin/​des Betreu­ers sind in § 1896 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) gere­gelt.

Es ist wich­tig, eine Betreu­ung beim zustän­di­gen Amts­ge­richt – Betreu­ungs­ge­richt – recht­zei­tig zu bean­tra­gen. Min­des­tens 1/2 Jahr vor­her soll­te der Antrag bei Gericht ein­ge­gan­gen sein.

Eltern wer­den ger­ne als ehren­amt­li­che Betreu­er ein­ge­setzt, da die­se die zu betreu­en­de Per­son am bes­ten ken­nen.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Betreu­ung gibt es auch hier: Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen

Das Betreu­ungs­ge­richt bestellt eine Betreuerin/​einen Betreu­er, wenn die/​der Betrof­fe­ne auf­grund einer psy­chi­schen Krank­heit oder einer kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder see­li­schen Behin­de­rung ihre/​seine Ange­le­gen­hei­ten ganz oder teil­wei­se nicht besor­gen kann. Kann die/​der Betrof­fe­ne auf­grund sei­ner kör­per­li­chen Behin­de­rung sei­ne Ange­le­gen­hei­ten nicht selbst regeln, darf die Betreuerin/​der Betreu­er nur auf Antrag der/​des Betrof­fe­nen bestellt wer­den, es sei denn, diese/​dieser kann sei­nen Wil­len nicht äußern. Gegen den frei­en Wil­len eines voll­jäh­ri­gen Men­schen darf eine Betreuerin/​ein Betreu­er nicht bestellt wer­den. Die Bestel­lung einer Betreuerin/​eines Betreu­ers muss erfor­der­lich sein und darf sich auch nur auf die Berei­che bezie­hen, die die Betrof­fe­nen nicht eigen­stän­dig erle­di­gen kön­nen. Es ist daher zunächst zu fra­gen, ob der/​dem Betrof­fe­nen ander­wei­tig Hil­fe zur Ver­fü­gung steht, z.B. durch Ange­hö­ri­ge, Bekann­te, sozia­le Diens­te usw.. Auf­ga­ben­krei­se, für den die Betreuerin/​der Betreu­er bestellt wird, kön­nen z.B. die Ver­mö­gens­sor­ge oder die Gesund­heits­für­sor­ge oder das Recht über die Auf­ent­halts­be­stim­mung sein. Inner­halb des über­tra­ge­nen Auf­ga­ben­krei­ses hat die Betreuerin/​der Betreu­er die Stel­lung einer/​eines gesetz­li­chen Vertreterin/Vertreters.Die Betreuerin/​der Betreu­er ver­tritt den betreu­ten Men­schen gericht­lich und außer­ge­richt­lich. Bei der Betreu­ung ste­hen das Wohl und die Wün­sche der/​des Betrof­fe­nen im Vor­der­grund. Die Betreuerin/​der Betreu­er muss bei ihren/​seinen Ent­schei­dun­gen dar­auf ach­ten, dass Ent­schei­dun­gen nicht auf­ge­zwun­gen wer­den. Viel­mehr ist dar­auf Rück­sicht zu neh­men, wel­che Vor­stel­lun­gen die/​der Betreu­te hat. Dies ist ein wich­ti­ger Grund­satz des Betreu­ungs­rechts.

Die Betreuerin/​der Betreu­er hat Anspruch auf Auf­wen­dungs­er­satz.

Berufsbetreuerinnen/​Berufsbetreuer haben Anspruch auf Ver­gü­tung ihrer Tätig­keit nach den Vor­schrif­ten des Vor­mün­der- und Betreu­er­ver­gü­tungs­ge­set­zes (VBVG). Für die Kos­ten der Betreu­ung muss der betreu­te Mensch selbst auf­kom­men. Nur im Fall der Mit­tel­lo­sig­keit besteht ein Anspruch auf Ersatz der Auf­wen­dun­gen gegen die Staats­kas­se. Die Staats­kas­se kann Ersatz der Auf­wen­dun­gen ver­lan­gen, wenn die/​der Betreu­te Ver­mö­gen erlangt. Mög­lich ist auch die Inan­spruch­nah­me der Erben.

Antrag auf Grund­si­che­rung

Bei star­ker Behin­de­rung kann ab dem 18. Lebens­jahr die Grund­si­che­rung bean­tragt wer­den. Ein Antrag ist beim zustän­di­gen Amt für Sozia­les zu stel­len Antrag auf Grund­si­che­rung SGB XII

Hier sind die Grund­la­gen erklärt: Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung

Behin­der­ten­tes­ta­ment

Wenn in der Fami­lie Ver­mö­gen vor­han­den ist, soll­te über ein Behin­der­ten­tes­ta­ment nach­ge­dacht wer­den. Erhält das erwach­se­ne Kind die Grund­si­che­rung und ein Eltern­teil ver­stirbt, fällt der Erb­an­teil des behin­der­ten Kin­des zunächst ein­mal dem Sozi­al­hil­fe­trä­ger zu. Dies kann in einem Behin­der­ten­tes­ta­ment anders gere­gelt wer­den.

Auch die Groß­el­tern kön­nen in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen von dem behin­der­ten Kind beerbt wer­den. In die­sem Fall soll­ten die Groß­el­tern ein Behin­der­ten­tes­ta­ment in Erwä­gung zie­hen.

Eine anwalt­li­che Bera­tung (kei­ne nota­ri­el­le) ist unbe­dingt rat­sam, damit alle Even­tua­li­tä­ten bedacht wer­den.

Mit die­ser Sei­te möch­ten wir an die Kin­der den­ken, deren Kampf gegen das Dra­vet-Syn­drom nun been­det ist.

Jeweils am 2. Sonn­tag im Dezem­ber zün­den wir um 19 Uhr für unse­re Ster­nen­kin­der eine Ker­ze an, um an die­sem Tag beson­ders an die Eltern und ver­stor­be­nen Kin­der zu den­ken. 
Da wir selbst Dra­vet­kin­der haben, wer­den die Dra­vet-Ster­nen­kin­der immer einen beson­de­ren Platz in unse­ren Her­zen ein­neh­men. Dies wird dazu bei­tra­gen, dass die­se Kin­der nie­mals ver­ges­sen wer­den. Wir hof­fen, auch den ver­wais­ten Eltern damit ein wenig Trost spen­den zu kön­nen.
Bit­te mel­den Sie sich unter info@dravet.de, wenn auch ihr Ster­nen­kind einen Gedenk­platz auf unse­rer Home­page bekom­men soll.
Euer Dra­vet-Syn­drom e.V.

Lukas   19.06.2009 – 20.08.2014

Als der Regen­bo­gen ver­blass­te
da kam der Alba­tros,
und er trug mich mit sanf­ten Schwin­gen
weit über die sie­ben Welt­mee­re.
Behut­sam setz­te er mich an den Rand des Lichts.
Ich trat hin­ein und fühl­te mich gebor­gen.
Ich habe euch nicht ver­las­sen,
ich bin euch nur ein Stück vor­aus.

Tom 02.08.2007 – 10.02.2015

Gedan­ken an Dich!

Gelieb­ter Tom, Du und ich, wir waren eins. Als wir Dei­ne Dia­gno­se Dra­vet Syn­drom beka­men brach­te Sarah Con­nor gera­de einen Song auf den Markt der „Ill Kiss ist away“ heißt. Es geht dar­in um den Kampf eines kran­ken Kin­des und des­sen Ja zum Leben. Sofort sah ich Dich dar­in und wid­me­te Dir und dem Dra­vet Syn­drom die­sen Song! In einer Text­zei­le heißt es, “

I’m with you, I’ll car­ry your pain When­ever you fall again, I will help you stand, Just reach out your hand, When your world is dark, Or you’­re hurt in your heart, Come what my, I’ll kiss it away!

Das waren wir! Das war unser Lied! Ein win­ning Team! Wir haben Sei­te an Sei­te gekämpft. Du hast mich dank­bar und demü­tig gemacht, ich lie­be Dich mit all mei­nen Sin­nen und das uns die­se schreck­li­che Krank­heit getrennt hat, ist mehr als unbe­greif­lich für mich. Aber Du bleibst! In mei­nem Leben, in mei­nem Her­zen und für immer in „unse­rem“ Song! Tom, Du warst alles für mich!

In Lie­be, dei­ne Mama

Mia 07.08.2009 – 28.01.2015

Fern bei den Ster­nen und doch so nah!

Ein Lächeln von dir und unser Tag hat sich erhellt, mit dir waren wir kom­plett.

Alle Men­schen hast du im Sturm erobert, umso unbe­greif­li­cher ist es, dass du nicht mehr bei uns bist, aber in unse­ren Her­zen wirst du immer wei­ter leben.

In Lie­be,
Mama, Papa und Helen

Noah 20.07.2013 – 22.05.2017

Die Welt dreht sich wei­ter, doch für uns steht sie noch immer still !

Unser gelieb­tes Kind, du woll­test nie von uns gehen.
Doch wur­dest du mit Flü­geln gebo­ren und wirst nun hoch flie­gen, dort wo der Regen­bo­gen wohnt.

Du hast immer tap­fer und mit vol­ler Kraft gegen das Dra­vet-Syn­drom gekämpft, immer hast du gewon­nen und dich nie­mals unter­krie­gen las­sen. Im Gegen­teil, du warst trotz allem ein glück­li­ches Kind und hast dein Leben genos­sen, du woll­test nicht viel, nur unse­re wah­re Lie­be.
Die­se Lie­be wird nie zu Ende gehen. Auch wenn du jetzt nicht mehr bei uns bist, wirst du noch immer genau­so sehr geliebt, als wärst du nie gegan­gen .
Du wirst ewig in unse­ren Her­zen wei­ter leben, bis wir uns irgend­wann wie­der­se­hen.
Wir ver­mis­sen dich schreck­lich und wünsch­ten uns, dich ein­fach wie­der zu uns holen zu kön­nen. Doch lei­der spielt das Leben so sein Spiel!
Du wirst nun ein ganz beson­de­rer Schutz­en­gel für dein Geschwis­ter­chen sein, wirst immer gut auf­pas­sen, da bin ich mir sehr sicher.
Unser gelieb­ter Noah, es ist schreck­lich ohne dich, aber die Welt dreht sich wei­ter. Auch wenn sie für uns noch immer still steht, müs­sen wir wei­ter machen, bis wir uns wie­der sehen und dir dann wie­der unse­re gan­ze Lie­be geben kön­nen.

In ewi­ger Lie­be  Mama & Papa