Wer­de Mit­glied

Du inter­es­sierst Dich für das Dra­vet-Syn­drom und unse­re Arbeit? Dann unter­stüt­ze den Dra­vet-Syn­drom e.V. mit Dei­ner Mit­glied­schaft. Gemein­sam kön­nen wir einen gro­ßen Unter­schied machen und die Lebens­qua­li­tät von Dra­vet-Betrof­fe­nen und ihren Fami­li­en ver­bes­sern. Hier fin­dest Du alle Infor­ma­tio­nen zur Mit­glied­schaft.

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Grün­dung
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Mit­glie­der deutsch­land­weit
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Vor­stands­mit­glie­der
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Letz­ma­li­ge Fami­li­en­kon­fe­renz
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Mit­glie­der deutsch­land­weit

Infor­ma­tio­nen zur Mit­glied­schaft

Jeder, der Inter­es­se am Dra­vet-Syn­drom hat oder unse­re Arbeit unter­stüt­zen möch­te, kann Mit­glied wer­den.

Ein­zel­mit­glied­schaft

Die Ein­zel­mit­glied­schaft rich­tet sich an eine Per­son zusam­men mit ihrem Dra­vet-Kind. Der steu­er­be­güns­tig­te Min­dest­bei­trag beträgt 25,- Euro pro Jahr.

Als Ein­zel­mit­glied hast Du in der Mit­glie­der­ver­samm­lung eine Stim­me. Außer­dem kannst Du bei unse­ren Ver­an­stal­tun­gen den ermä­ßig­ten Teil­neh­mer­bei­trag sowohl für Dich selbst als auch für Dein Dra­vet-Kind nut­zen.

Fami­li­en­mit­glied­schaft

Die Fami­li­en­mit­glied­schaft rich­tet sich an Fami­li­en und Lebens­part­ner­schaf­ten. Der steu­er­be­güns­tig­te Min­dest­bei­trag beträgt 45,- Euro pro Jahr.

Mit die­ser Mit­glied­schaft habt Ihr in der Mit­glie­der­ver­samm­lung eine Stim­me. Zudem könnt Ihr bei unse­ren Ver­an­stal­tun­gen den ermä­ßig­ten Teil­neh­mer­bei­trag für die gesam­te Fami­lie in Anspruch neh­men (2 Erwach­se­ne, alle min­der­jäh­ri­gen Kin­der sowie das Dra­vet-Kind).

Bit­te spei­cher das For­mu­lar auf Dei­nem Rech­ner, fül­len es aus und schi­cken es per E‑Mail an info@dravet.de.

Ger­ne schi­cken wir Dir einen Mit­glieds­an­trag auch per Post zu.

Oder dru­cke den Mit­glieds­an­trag aus und schi­cken ihn an unse­re Geschäfts­stel­le:

Dra­vet-Syn­drom e.V.
Bom­mer­fel­der Ring 29

58452 Wit­ten

 

Der Mit­glieds­bei­trag wird jähr­lich zum 31.03. fäl­lig (im Ein­tritts­jahr sofort).
Die Gemein­nüt­zig­keit unse­rer Ver­eins wur­de durch das Finanz­amt aner­kannt.
Sowohl Spen­den als auch Mit­glieds­bei­trä­ge sind im Rah­men der aktu­el­len Ein­kom­men­steu­er­ge­set­ze absetz­bar.
Bei wei­te­ren Fra­gen schrei­be uns eine E‑Mail.