Bereits 2025 gab es zahl­rei­che Ände­run­gen in der Pfle­ge, die die Pfle­ge für Ange­hö­ri­ge fle­xi­bler und finan­zi­ell gestal­ten soll­te. Eine Über­sicht der dama­li­gen Neue­run­gen fin­det ihr hier.

Auch 2026 tre­ten Ände­run­gen in Kraft. Die­se fal­len ins­ge­samt weni­ger umfang­reich aus als im Vor­jahr, brin­gen jedoch eini­ge Anpas­sun­gen mit sich, die für Euch im Pfle­ge­all­tag rele­vant sein kön­nen.

Kei­ne Erhö­hung der Pfle­ge­leis­tun­gen zum Jah­res­wech­sel 2026

Die schlech­te Nach­richt vor­weg: zum Jah­res­wech­sel 2026 wer­den die Pfle­ge­leis­tun­gen nicht erhöht. Sowohl das Pfle­ge­geld als auch die Pfle­ge­sach­leis­tun­gen und wei­te­re Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung blei­ben auf dem bis­he­ri­gen Stand. Ange­sichts stei­gen­der Lebens­hal­tungs­kos­ten bedeu­tet dies für vie­le pfle­gen­de Fami­li­en, dass kei­ne zusätz­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung vor­ge­se­hen ist.

Weni­ger Pflicht­ter­mi­ne beim Bera­tungs­ein­satz nach § 37.3 SGB XI

Eine spür­ba­re Erleich­te­rung ergibt sich aber bei den ver­pflich­ten­den Bera­tungs­ein­sät­zen nach § 37.3 SGB XI. Der Bera­tungs­ein­satz nach § 37.3 SGB XI ist ver­pflich­tend für Pfle­ge­geld­emp­fän­ger und dient dazu, die häus­li­che Pfle­ge­si­tua­ti­on zu beglei­ten und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge zu bera­ten; wird er nicht frist­ge­recht durch­ge­führt, kann das Pfle­ge­geld gekürzt oder aus­ge­setzt wer­den. Ab 2026 ist für alle Pfle­ge­gra­de von 2 bis 5 nur noch ein halb­jähr­li­cher Bera­tungs­ein­satz vor­ge­schrie­ben. Damit ent­fällt die bis­lang häu­fi­ge­re Ver­pflich­tung für höhe­re Pfle­ge­gra­de, was den büro­kra­ti­schen Auf­wand redu­ziert und den All­tag pfle­gen­der Fami­li­en ent­las­tet.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge nicht mehr 4 Jah­re rück­wir­kend

Ach­tung: Ab 2026 gel­ten stren­ge­re Fris­ten für die Kos­ten­er­stat­tung bei der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge. Eine Erstat­tung ist nur noch für das lau­fen­de sowie für das unmit­tel­bar vor­he­ri­ge Kalen­der­jahr mög­lich, und nicht wie zuvor für die letz­ten vier Kalen­der­jah­re. Falls ihr die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge nutzt, soll­tet ihr daher dar­auf ach­ten, Anträ­ge und Nach­wei­se zeit­nah ein­zu­rei­chen, um kei­ne Leis­tun­gen zu ver­lie­ren.

Pfle­ge­geld ruht erst nach acht Wochen

Eine posi­ti­ve Ände­rung betrifft das Ruhen des Pfle­ge­gel­des bei län­ge­ren sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men der gepfleg­ten Per­son. Seit 2026 wird das Pfle­ge­geld erst nach acht Wochen aus­ge­setzt. Zuvor ruh­te die Leis­tung bereits nach vier Wochen.

Kür­zung des Baye­ri­schen Lan­des­pfle­ge­gel­des

Für Fami­li­en mit Wohn­sitz in Bay­ern bringt das Jahr 2026 noch eine deut­li­che Ände­rung mit sich. Das Baye­ri­sche Lan­des­pfle­ge­geld wird hal­biert und beträgt künf­tig nur noch 500 Euro pro Jahr. Zuvor lag die jähr­li­che Leis­tung bei 1.000 Euro und wur­de zusätz­lich zum nor­ma­len Pfle­ge­geld gezahlt.

Mög­li­che grö­ße­re Pfle­ge­re­form in den kom­men­den Jah­ren

Auch über 2026 hin­aus wird über eine grö­ße­re Reform der Pfle­ge­ver­si­che­rung dis­ku­tiert, da das Sys­tem finan­zi­ell zuneh­mend unter Druck steht. Viel­leicht habt ihr im öffent­li­chen Dis­kurs bereits mit­be­kom­men, dass Ideen wie die Abschaf­fung des Ent­las­tungs­be­trags oder des Pfle­ge­gra­des 1 im Raum ste­hen. Die­se Ideen sind bis­lang nicht beschlos­sen und sto­ßen auf deut­li­che Kri­tik, ins­be­son­de­re von Sozi­al­ver­bän­den. Wei­te­re Dis­kus­si­ons­punk­te sind eine lang­fris­tig siche­re Finan­zie­rung der Pfle­ge sowie mehr Unter­stüt­zung für die häus­li­che Pfle­ge. Sobald mehr Ein­zel­hei­ten zur Pfle­ge­re­form bekannt gege­ben wer­den, infor­mie­ren wir Euch auf dem Blog.