Sicht­bar wer­den im Sys­tem: das Dra­vet-Syn­drom und die ICD

2026-02-06T22:25:56+01:0012 Februar 2026|

Medi­zi­ni­sche Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­te­me wir­ken auf den ers­ten Blick abs­trakt und büro­kra­tisch. Für das Dra­vet-Syn­drom und ande­re sel­te­ne Erkran­kun­gen sind sie jedoch von zen­tra­ler Bedeu­tung. Denn sie ste­hen nicht nur auf jedem Arzt­brief, son­dern sie bestim­men auch, wie eine Erkran­kung ein­ge­ord­net und sicht­bar wird – in der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, in der For­schung und in offi­zi­el­len Sta­tis­ti­ken.

Das welt­weit wich­tigs­te Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­tem ist die Inter­na­tio­nal Clas­si­fi­ca­ti­on of Dise­a­ses (ICD), her­aus­ge­ge­ben von der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO). Sie sorgt dafür, dass Krank­hei­ten und Gesund­heits­pro­ble­me inter­na­tio­nal ein­heit­lich benannt und klas­si­fi­ziert wer­den. Auf die­se Wei­se las­sen sich Dia­gno­sen welt­weit ver­glei­chen, medi­zi­ni­sche Daten aus­wer­ten und Gesund­heits­sta­tis­ti­ken erstel­len.

Die geplan­te Ein­füh­rung der ICD-11 in Deutsch­land wird auch für das Dra­vet-Syn­drom Ver­än­de­run­gen mit sich brin­gen.

Wel­che Klas­si­fi­zie­rung gilt aktu­ell für das Dra­vet-Syn­drom in Deutsch­land?

In der der­zeit in Deutsch­land gül­ti­gen ICD-10 ist das Dra­vet-Syn­drom seit 2013 unter dem Code G40.41 als eigen­stän­di­ge Dia­gno­se erfasst. Die­se ein­deu­ti­ge Kodie­rung war ein wich­ti­ger Schritt: Dra­vet wird seit­her nicht mehr nur unter all­ge­mei­nen Epi­lep­sie­be­zeich­nun­gen geführt, son­dern klar benannt und von ande­ren Epi­lep­sie­for­men abge­grenzt.

Dadurch ist die Erkran­kung sta­tis­tisch bes­ser erfass­bar und in der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ein­deu­ti­ger zuzu­ord­nen. Auch wenn die ICD-10 die Kom­ple­xi­tät des Dra­vet-Syn­droms nur teil­wei­se abbil­den kann, hat die­se kla­re Klas­si­fi­ka­ti­on wesent­lich zur medi­zi­ni­schen Aner­ken­nung bei­getra­gen.

Was ändert sich unter ICD-11 für das Dra­vet-Syn­drom?

Die ICD-11 bringt kei­ne inhalt­li­che Neu­de­fi­ni­ti­on des Dra­vet-Syn­droms. Sie ver­än­dert jedoch Struk­tur, Ein­ord­nung und Sys­te­ma­tik deut­lich im Ver­gleich zur ICD-10. Dadurch wird beein­flusst, wie die Erkran­kung ver­stan­den, doku­men­tiert und lang­fris­tig aus­ge­wer­tet wird.

In der ICD-10-GM (Ger­man Modi­fi­ca­ti­on) ist das Dra­vet-Syn­drom als eigen­stän­di­ge Dia­gno­se inner­halb der Epi­lep­sien unter dem Code G40.41 klas­si­fi­ziert. Die Ein­ord­nung folgt einer eher klas­si­schen Logik, bei der Epi­lep­sie­for­men vor allem nach Anfalls­ty­pen und kli­ni­schem Erschei­nungs­bild grup­piert wer­den. Das Dra­vet-Syn­drom steht dabei rela­tiv iso­liert als spe­zi­el­le Epi­lep­sie­form; gene­ti­sche Ursa­chen oder ent­wick­lungs­neu­ro­lo­gi­sche Aspek­te wer­den sys­te­ma­tisch jedoch kaum berück­sich­tigt.

In der ICD-11 wird das Dra­vet-Syn­drom eben­falls ein­deu­tig benannt, jedoch kon­zep­tio­nell anders ein­ge­ord­net. Es erscheint dort als „Deve­lo­p­men­tal epi­lep­tic ence­pha­lo­pa­thy, Dra­vet syn­dro­me“ unter dem Code 8A61.0. Der zen­tra­le Unter­schied besteht dar­in, dass Dra­vet nicht mehr aus­schließ­lich als Epi­lep­sie­form ver­stan­den wird, son­dern aus­drück­lich als ent­wick­lungs­be­ding­te epi­lep­ti­sche Enze­pha­lo­pa­thie. Damit wird stär­ker betont, dass epi­lep­ti­sche Anfäl­le und Ent­wick­lungs­be­ein­träch­ti­gun­gen eng mit­ein­an­der ver­knüpft sind.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Unter­schied ist die modu­la­re Struk­tur der ICD-11. Wäh­rend die ICD-10 über­wie­gend line­ar auf­ge­baut ist, ermög­licht die ICD-11 eine soge­nann­te Post­ko­or­di­na­ti­on. Zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen – etwa zur gene­ti­schen Ursa­che wie einer SCN1A-Muta­ti­on, zu Begleit­erkran­kun­gen oder zum Krank­heits­ver­lauf – kön­nen sys­te­ma­tisch ergänzt wer­den. Dadurch lässt sich das Dra­vet-Syn­drom dif­fe­ren­zier­ter abbil­den, ohne auf einen ein­zel­nen Code beschränkt zu sein.

Die­se neue Sys­te­ma­tik bringt jedoch auch Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Die Codes der ICD-10 und ICD-11 sind nicht direkt ver­gleich­bar. Das bedeu­tet, dass Sta­tis­ti­ken, Regis­ter­da­ten und Lang­zeit­ver­glei­che neu inter­pre­tiert wer­den müs­sen. Für eine sel­te­ne Erkran­kung wie das Dra­vet-Syn­drom ist das beson­ders rele­vant, da bereits klei­ne Ver­än­de­run­gen in der Klas­si­fi­ka­ti­on die Sicht­bar­keit und Aus­wer­tung beein­flus­sen kön­nen.

Ab wann gilt die ICD-11?

Die ICD-11 ist die aktu­el­le inter­na­tio­na­le Ver­si­on der Krank­heits­klas­si­fi­ka­ti­on der WHO und gilt welt­weit offi­zi­ell seit dem 1. Janu­ar 2022. Auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne bil­det sie damit bereits den neu­en Refe­renz­rah­men für die Klas­si­fi­ka­ti­on von Krank­hei­ten.

In Deutsch­land wird die ICD-11 bis­lang jedoch noch nicht ange­wen­det. Der Über­gang erfor­dert umfang­rei­che natio­na­le Vor­be­rei­tun­gen, dar­un­ter Über­set­zun­gen, recht­li­che Anpas­sun­gen sowie die Umstel­lung von IT- und Abrech­nungs­sys­te­men. Daher gilt hier wei­ter­hin die ICD-10.

Ein kon­kre­tes Datum für die voll­stän­di­ge Ein­füh­rung der ICD-11 in Deutsch­land steht der­zeit noch nicht fest. Nach aktu­el­lem Stand ist davon aus­zu­ge­hen, dass sie erst gegen Ende der 2020er-Jah­re schritt­wei­se im Ver­sor­gungs­all­tag rele­vant wird.

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Sicht­bar wer­den im Sys­tem: das Dra­vet-Syn­drom und die ICD

2026-02-06T22:26:25+01:006 Februar 2026|

Medi­zi­ni­sche Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­te­me wir­ken auf den ers­ten Blick abs­trakt und büro­kra­tisch. Für das Dra­vet-Syn­drom und ande­re sel­te­ne Erkran­kun­gen sind sie jedoch von zen­tra­ler Bedeu­tung. Denn sie ste­hen nicht nur auf jedem Arzt­brief, son­dern sie bestim­men auch, wie eine Erkran­kung ein­ge­ord­net und sicht­bar wird – in der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, in der For­schung und in offi­zi­el­len Sta­tis­ti­ken.

Das welt­weit wich­tigs­te Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­tem ist die Inter­na­tio­nal Clas­si­fi­ca­ti­on of Dise­a­ses (ICD), her­aus­ge­ge­ben von der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO). Sie sorgt dafür, dass Krank­hei­ten und Gesund­heits­pro­ble­me inter­na­tio­nal ein­heit­lich benannt und klas­si­fi­ziert wer­den. Auf die­se Wei­se las­sen sich Dia­gno­sen welt­weit ver­glei­chen, medi­zi­ni­sche Daten aus­wer­ten und Gesund­heits­sta­tis­ti­ken erstel­len.

Die geplan­te Ein­füh­rung der ICD-11 in Deutsch­land wird auch für das Dra­vet-Syn­drom Ver­än­de­run­gen mit sich brin­gen.

Wel­che Klas­si­fi­zie­rung gilt aktu­ell für das Dra­vet-Syn­drom in Deutsch­land?

In der der­zeit in Deutsch­land gül­ti­gen ICD-10 ist das Dra­vet-Syn­drom seit 2013 unter dem Code G40.41 als eigen­stän­di­ge Dia­gno­se erfasst. Die­se ein­deu­ti­ge Kodie­rung war ein wich­ti­ger Schritt: Dra­vet wird seit­her nicht mehr nur unter all­ge­mei­nen Epi­lep­sie­be­zeich­nun­gen geführt, son­dern klar benannt und von ande­ren Epi­lep­sie­for­men abge­grenzt.

Dadurch ist die Erkran­kung sta­tis­tisch bes­ser erfass­bar und in der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ein­deu­ti­ger zuzu­ord­nen. Auch wenn die ICD-10 die Kom­ple­xi­tät des Dra­vet-Syn­droms nur teil­wei­se abbil­den kann, hat die­se kla­re Klas­si­fi­ka­ti­on wesent­lich zur medi­zi­ni­schen Aner­ken­nung bei­getra­gen.

Was ändert sich unter ICD-11 für das Dra­vet-Syn­drom?

Die ICD-11 bringt kei­ne inhalt­li­che Neu­de­fi­ni­ti­on des Dra­vet-Syn­droms. Sie ver­än­dert jedoch Struk­tur, Ein­ord­nung und Sys­te­ma­tik deut­lich im Ver­gleich zur ICD-10. Dadurch wird beein­flusst, wie die Erkran­kung ver­stan­den, doku­men­tiert und lang­fris­tig aus­ge­wer­tet wird.

In der ICD-10-GM (Ger­man Modi­fi­ca­ti­on) ist das Dra­vet-Syn­drom als eigen­stän­di­ge Dia­gno­se inner­halb der Epi­lep­sien unter dem Code G40.41 klas­si­fi­ziert. Die Ein­ord­nung folgt einer eher klas­si­schen Logik, bei der Epi­lep­sie­for­men vor allem nach Anfalls­ty­pen und kli­ni­schem Erschei­nungs­bild grup­piert wer­den. Das Dra­vet-Syn­drom steht dabei rela­tiv iso­liert als spe­zi­el­le Epi­lep­sie­form; gene­ti­sche Ursa­chen oder ent­wick­lungs­neu­ro­lo­gi­sche Aspek­te wer­den sys­te­ma­tisch jedoch kaum berück­sich­tigt.

In der ICD-11 wird das Dra­vet-Syn­drom eben­falls ein­deu­tig benannt, jedoch kon­zep­tio­nell anders ein­ge­ord­net. Es erscheint dort als „Deve­lo­p­men­tal epi­lep­tic ence­pha­lo­pa­thy, Dra­vet syn­dro­me“ unter dem Code 8A61.0. Der zen­tra­le Unter­schied besteht dar­in, dass Dra­vet nicht mehr aus­schließ­lich als Epi­lep­sie­form ver­stan­den wird, son­dern aus­drück­lich als ent­wick­lungs­be­ding­te epi­lep­ti­sche Enze­pha­lo­pa­thie. Damit wird stär­ker betont, dass epi­lep­ti­sche Anfäl­le und Ent­wick­lungs­be­ein­träch­ti­gun­gen eng mit­ein­an­der ver­knüpft sind.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Unter­schied ist die modu­la­re Struk­tur der ICD-11. Wäh­rend die ICD-10 über­wie­gend line­ar auf­ge­baut ist, ermög­licht die ICD-11 eine soge­nann­te Post­ko­or­di­na­ti­on. Zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen – etwa zur gene­ti­schen Ursa­che wie einer SCN1A-Muta­ti­on, zu Begleit­erkran­kun­gen oder zum Krank­heits­ver­lauf – kön­nen sys­te­ma­tisch ergänzt wer­den. Dadurch lässt sich das Dra­vet-Syn­drom dif­fe­ren­zier­ter abbil­den, ohne auf einen ein­zel­nen Code beschränkt zu sein.

Die­se neue Sys­te­ma­tik bringt jedoch auch Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Die Codes der ICD-10 und ICD-11 sind nicht direkt ver­gleich­bar. Das bedeu­tet, dass Sta­tis­ti­ken, Regis­ter­da­ten und Lang­zeit­ver­glei­che neu inter­pre­tiert wer­den müs­sen. Für eine sel­te­ne Erkran­kung wie das Dra­vet-Syn­drom ist das beson­ders rele­vant, da bereits klei­ne Ver­än­de­run­gen in der Klas­si­fi­ka­ti­on die Sicht­bar­keit und Aus­wer­tung beein­flus­sen kön­nen.

Ab wann gilt die ICD-11?

Die ICD-11 ist die aktu­el­le inter­na­tio­na­le Ver­si­on der Krank­heits­klas­si­fi­ka­ti­on der WHO und gilt welt­weit offi­zi­ell seit dem 1. Janu­ar 2022. Auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne bil­det sie damit bereits den neu­en Refe­renz­rah­men für die Klas­si­fi­ka­ti­on von Krank­hei­ten.

In Deutsch­land wird die ICD-11 bis­lang jedoch noch nicht ange­wen­det. Der Über­gang erfor­dert umfang­rei­che natio­na­le Vor­be­rei­tun­gen, dar­un­ter Über­set­zun­gen, recht­li­che Anpas­sun­gen sowie die Umstel­lung von IT- und Abrech­nungs­sys­te­men. Daher gilt hier wei­ter­hin die ICD-10.

Ein kon­kre­tes Datum für die voll­stän­di­ge Ein­füh­rung der ICD-11 in Deutsch­land steht der­zeit noch nicht fest. Nach aktu­el­lem Stand ist davon aus­zu­ge­hen, dass sie erst gegen Ende der 2020er-Jah­re schritt­wei­se im Ver­sor­gungs­all­tag rele­vant wird.

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