Bereits 2025 gab es zahlreiche Änderungen in der Pflege, die die Pflege für Angehörige flexibler und finanziell gestalten sollte. Eine Übersicht der damaligen Neuerungen findet ihr hier.
Auch 2026 treten Änderungen in Kraft. Diese fallen insgesamt weniger umfangreich aus als im Vorjahr, bringen jedoch einige Anpassungen mit sich, die für Euch im Pflegealltag relevant sein können.
Keine Erhöhung der Pflegeleistungen zum Jahreswechsel 2026
Die schlechte Nachricht vorweg: zum Jahreswechsel 2026 werden die Pflegeleistungen nicht erhöht. Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen und weitere Leistungen der Pflegeversicherung bleiben auf dem bisherigen Stand. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten bedeutet dies für viele pflegende Familien, dass keine zusätzliche finanzielle Entlastung vorgesehen ist.
Weniger Pflichttermine beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Eine spürbare Erleichterung ergibt sich aber bei den verpflichtenden Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI. Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist verpflichtend für Pflegegeldempfänger und dient dazu, die häusliche Pflegesituation zu begleiten und pflegende Angehörige zu beraten; wird er nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden. Ab 2026 ist für alle Pflegegrade von 2 bis 5 nur noch ein halbjährlicher Beratungseinsatz vorgeschrieben. Damit entfällt die bislang häufigere Verpflichtung für höhere Pflegegrade, was den bürokratischen Aufwand reduziert und den Alltag pflegender Familien entlastet.
Verhinderungspflege nicht mehr 4 Jahre rückwirkend
Achtung: Ab 2026 gelten strengere Fristen für die Kostenerstattung bei der Verhinderungspflege. Eine Erstattung ist nur noch für das laufende sowie für das unmittelbar vorherige Kalenderjahr möglich, und nicht wie zuvor für die letzten vier Kalenderjahre. Falls ihr die Verhinderungspflege nutzt, solltet ihr daher darauf achten, Anträge und Nachweise zeitnah einzureichen, um keine Leistungen zu verlieren.
Pflegegeld ruht erst nach acht Wochen
Eine positive Änderung betrifft das Ruhen des Pflegegeldes bei längeren stationären Aufenthalten oder Rehabilitationsmaßnahmen der gepflegten Person. Seit 2026 wird das Pflegegeld erst nach acht Wochen ausgesetzt. Zuvor ruhte die Leistung bereits nach vier Wochen.
Kürzung des Bayerischen Landespflegegeldes
Für Familien mit Wohnsitz in Bayern bringt das Jahr 2026 noch eine deutliche Änderung mit sich. Das Bayerische Landespflegegeld wird halbiert und beträgt künftig nur noch 500 Euro pro Jahr. Zuvor lag die jährliche Leistung bei 1.000 Euro und wurde zusätzlich zum normalen Pflegegeld gezahlt.
Mögliche größere Pflegereform in den kommenden Jahren
Auch über 2026 hinaus wird über eine größere Reform der Pflegeversicherung diskutiert, da das System finanziell zunehmend unter Druck steht. Vielleicht habt ihr im öffentlichen Diskurs bereits mitbekommen, dass Ideen wie die Abschaffung des Entlastungsbetrags oder des Pflegegrades 1 im Raum stehen. Diese Ideen sind bislang nicht beschlossen und stoßen auf deutliche Kritik, insbesondere von Sozialverbänden. Weitere Diskussionspunkte sind eine langfristig sichere Finanzierung der Pflege sowie mehr Unterstützung für die häusliche Pflege. Sobald mehr Einzelheiten zur Pflegereform bekannt gegeben werden, informieren wir Euch auf dem Blog.


