Wer einen Dra­vet-Betrof­fe­nen pflegt, braucht nicht nur Unter­stüt­zung im All­tag, son­dern auch die Mög­lich­keit, die Ver­ant­wor­tung zeit­wei­se abzu­ge­ben. Epi­lep­ti­sche Anfäl­le kön­nen unvor­her­seh­bar auf­tre­ten. Betreu­ungs­per­so­nen müs­sen die indi­vi­du­el­len Risi­ken ken­nen und im Not­fall rich­tig reagie­ren kön­nen. Eine ver­trau­te Per­son, die Dra­vet-Betrof­fe­ne sicher betreut, ist des­halb weit mehr als eine orga­ni­sa­to­ri­sche Hil­fe – sie ermög­licht Eltern drin­gend benö­tig­te Pau­sen.

Genau die­se Ent­las­tung ist durch das geplan­te Pfle­ge­neu­ord­nungs­ge­setz (PNOG) gefähr­det. Beson­ders für Eltern mit Kin­dern mit Behin­de­run­gen sind die Ein­schnit­te hart. Der Dra­vet-Syn­drom e. V. möch­te des­halb auf die kon­kre­ten Fol­gen für Dra­vet-Fami­li­en auf­merk­sam machen.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge: Der fle­xi­ble Jah­res­be­trag soll weg­fal­len

Bis­lang kön­nen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ab Pfle­ge­grad 2 jähr­lich bis zu 3.539 Euro für Ver­hin­de­rungs- und Kurz­zeit­pfle­ge nut­zen. Der Gemein­sa­me Jah­res­be­trag ermög­licht es, Ersatz­pfle­ge zu finan­zie­ren, wenn die regu­lä­re Pfle­ge­per­son ver­hin­dert ist – bei­spiels­wei­se wegen eines wich­ti­gen Ter­mins, einer Erkran­kung oder eines Urlaubs.

Für Fami­li­en mit Dra­vet-Syn­drom ist die­se Fle­xi­bi­li­tät beson­ders wich­tig. Nicht jede Betreu­ungs­per­son kann die Ver­sor­gung eines Kin­des oder eines Erwach­se­nen mit schwe­rer Epi­lep­sie über­neh­men. Häu­fig kom­men nur Men­schen infra­ge, die den Dra­vet-Betrof­fe­nen gut ken­nen, sei­ne Anfalls­for­men ein­schät­zen kön­nen und wis­sen, was im Not­fall zu tun ist.

Der Gemein­sa­me Jah­res­be­trag soll als eigen­stän­di­ger Anspruch abge­schafft wer­den. Statt­des­sen wer­den bis­he­ri­ge Leis­tun­gen auf meh­re­re neue Bud­gets ver­teilt. Dazu gehört ein Über­brü­ckungs­bud­get von bis zu 2.285 Euro pro Kalen­der­jahr.

Der gro­ße Unter­schied: die­ses Bud­get ist zweck­ge­bun­den. Es soll ins­be­son­de­re bei pfle­ge­ri­schen Akut­si­tua­tio­nen, einem unge­plan­ten Aus­fall der Haupt­pfle­ge­per­son oder ande­ren Über­brü­ckungs­si­tua­tio­nen grei­fen. Finan­ziert wer­den sol­len dar­über vor allem ambu­lan­te Pfle­ge­not­diens­te und Kurz­zeit­pfle­ge.

Das Pro­blem: Der neue Betrag ist kein gleich­wer­ti­ger Ersatz für die bis­he­ri­ge fle­xi­ble Leis­tung. Wer eine ver­trau­te Per­son für eine geplan­te Aus­zeit bezah­len möch­te, kann das Über­brü­ckungs­bud­get nicht dafür ver­wen­den. Plan­ba­re Über­brü­ckungs­si­tua­tio­nen sind im Ent­wurf ins­be­son­de­re über Kurz­zeit­pfle­ge vor­ge­se­hen. Gleich­zei­tig feh­len vie­ler­orts geeig­ne­te Plät­ze für Kin­der und Erwach­se­ne mit hohem Unter­stüt­zungs­be­darf.

Damit droht eine Lücke zwi­schen dem gesetz­li­chen Anspruch auf Ent­las­tung und der Unter­stüt­zung, die Dra­vet-Fami­li­en tat­säch­lich nut­zen kön­nen.

Ent­las­tungs­bud­get statt Pfle­ge­geld: Höhe­re Monats­be­trä­ge – aber reicht das aus?

Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist auf höhe­re Leis­tungs­be­trä­ge und eine über­sicht­li­che­re Struk­tur. Pfle­ge­geld und ambu­lan­te Pfle­ge­sach­leis­tun­gen sol­len künf­tig in neu­en Bud­gets gebün­delt wer­den.

Die höhe­ren Monats­be­trä­ge wir­ken zunächst posi­tiv. Doch sie täu­schen dar­über hin­weg, dass künf­tig Leis­tun­gen, die bis­lang zusätz­lich oder über einen eige­nen Anspruch finan­ziert wer­den konn­ten, teil­wei­se aus gemein­sa­men Bud­gets bezahlt wer­den sol­len. Mehr Geld auf dem Papier bedeu­tet des­halb nicht auto­ma­tisch mehr Unter­stüt­zung im Pfle­ge­all­tag.

Hin­zu kommt: Pfle­ge­geld wird von vie­len Fami­li­en auch genutzt, um Ein­kom­mens­ein­bu­ßen abzu­fe­dern, wenn pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge ihre Arbeits­zeit für die Pfle­ge redu­zie­ren müs­sen. Das neue Ent­las­tungs­bud­get ist dage­gen für kon­kre­te Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen vor­ge­se­hen und kann die­sen finan­zi­el­len Spiel­raum nicht erset­zen.

Sozi­al­raum­bud­get: Teil­wei­se mehr Geld, aber weni­ger Mög­lich­kei­ten

Auch der bis­he­ri­ge Ent­las­tungs­be­trag soll neu gestal­tet wer­den. An sei­ne Stel­le tritt ein Sozi­al­raum­bud­get von bis zu 175 Euro monat­lich für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ab 25 Jah­ren. Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge unter 25 Jah­ren sind bis zu 300 Euro monat­lich vor­ge­se­hen. Für Pfle­ge­grad 1 ent­fällt die­se Leis­tung kom­plett.

Das Sozi­al­raum­bud­get ist zweck­ge­bun­den und darf nur für aner­kann­te Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im All­tag ein­ge­setzt wer­den. Anders als beim bis­he­ri­gen Ent­las­tungs­be­trag soll es zudem nicht mög­lich sein, unge­nutz­te Beträ­ge für eine spä­te­re grö­ße­re Aus­zeit anzu­spa­ren.

Die­se Anspar­mög­lich­keit ist gera­de für Eltern mit behin­der­ten Kin­dern und Feri­en­zei­ten essen­zi­ell. Denn Ent­las­tung wird nicht immer gleich­mä­ßig über das Jahr benö­tigt. Manch­mal ist eine regel­mä­ßi­ge stun­den­wei­se Unter­stüt­zung hilf­reich, manch­mal brau­chen Eltern meh­re­re Tage am Stück, um sich zu erho­len oder wich­ti­ge Ter­mi­ne wahr­zu­neh­men.

Die Erhö­hung auf bis zu 300 Euro für jun­ge Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen. Sie löst jedoch nicht das Pro­blem, dass Fami­li­en geeig­ne­te Betreu­ungs­per­so­nen fin­den müs­sen und das Bud­get nur für bestimm­te Ange­bo­te ein­ge­setzt wer­den darf. Mehr Geld hilft nur dann, wenn es fle­xi­bel genug ist, um den tat­säch­li­chen Bedarf einer Fami­lie abzu­de­cken.

Die Pfle­ge eines Kin­des mit kom­ple­xer Epi­lep­sie ist häu­fig eine lang­fris­ti­ge Auf­ga­be, die Eltern kör­per­lich, psy­chisch und orga­ni­sa­to­risch stark belas­tet. Regel­mä­ßi­ge Erho­lungs­zei­ten sind kei­ne Luxus­leis­tung, son­dern eine Vor­aus­set­zung dafür, die Pfle­ge dau­er­haft leis­ten zu kön­nen.

Wie geht es mit dem PNOG wei­ter?

Das PNOG ist bis­lang ein Gesetz­ent­wurf. Im wei­te­ren par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren sind Ände­run­gen mög­lich.

Der Dra­vet-Syn­drom e. V. wird die wei­te­re Ent­wick­lung auf­merk­sam ver­fol­gen. Unser Anlie­gen ist, dass Fami­li­en mit sel­te­nen Erkran­kun­gen nicht durch neue Bud­get­gren­zen zusätz­lich belas­tet wer­den. Denn die Ver­sor­gung eines Dra­vet-Betrof­fe­nen lässt sich nicht belie­big orga­ni­sie­ren – und die Ver­ant­wor­tung darf nicht dau­er­haft allein bei den Eltern lie­gen.

Unser Appell an die Poli­tik: Wer die häus­li­che Pfle­ge stär­ken will, muss Fami­li­en auch ermög­li­chen, sich zu erho­len. Dafür braucht es fle­xi­ble Leis­tun­gen, ver­trau­te Betreu­ungs­per­so­nen und eine Pfle­geinfra­struk­tur, die Kin­der und Erwach­se­ne mit kom­ple­xen Erkran­kun­gen nicht außen vor­lässt.

Hier gelangt ihr zum Gesetz­ent­wurf des PNOG.

An was arbei­tet die neue Pfle­ge­struk­tur­kom­mis­si­on?

Mit der am 14. Okto­ber 2026 vor­ge­stell­ten Pfle­ge­struk­tur­kom­mis­si­on hat die Bun­des­re­gie­rung bereits die nächs­te Reform­stu­fe ein­ge­lei­tet. Die 13-köp­fi­ge Exper­ten­kom­mis­si­on soll kon­kre­te Vor­schlä­ge erar­bei­ten, um die Pfle­ge­ver­sor­gung zu ver­bes­sern und die Finan­zie­rung lang­fris­tig zu sta­bi­li­sie­ren. Ihre Emp­feh­lun­gen sol­len bis Ende Janu­ar 2027 vor­lie­gen; die nächs­te gro­ße Pfle­ge­re­form ist zum 1. Juli 2027 geplant.

Kri­tik gibt es an der Zusam­men­set­zung der Kom­mis­si­on: Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge, die von den geplan­ten Refor­men unmit­tel­bar betrof­fen sind, sit­zen nicht mit am Tisch. Damit fehlt aus­ge­rech­net die Per­spek­ti­ve der Men­schen, die tag­täg­lich mit den Her­aus­for­de­run­gen der Pfle­ge leben.